Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Wer ist eigentlich Freiberufler ?

Eine Definition des Begriffes Freiberufler durch den Gesetzgeber findet sich im Einkommenssteuergesetz (§ 18 EStG). Demnach gehen Freiberufler einer selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nach. Zudem gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte (auch Zahn- und Tierärzte), Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen, Steuerberater und ähnliche Berufe.

Vermögensschadenhaftpflicht: wichtige Versicherung für Freiberufler

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für viele Freiberufler – insbesondere solche, die andere beraten – sehr wichtig. Denn die Versicherung sichert Sie als Freiberufler für den Fall ab, dass Sie einem Kunden oder Mandanten einen finanziellen Schaden zufügen, der nicht aus einem Per­sonen- oder Sachschaden resultiert. Man spricht von einem reinen Vermögensschaden. Dieser kann schnell entstehen, etwa wenn Ihnen als Freiberufler oder Freelancer ein Fehler bei der Kundenberatung oder Projektplanung unterläuft. Ist ein Schadensfall eingetreten, prüft die Versicherung für den Freiberufler, ob Schadensersatzpflicht besteht. Falls nicht, wehrt sie die unberechtigten Ansprüche ab. Für einige Freiberufler ist diese Versicherung sogar eine Pflichtversicherung (beispielsweise für Rechtsanwälte oder Steuerberater).

 


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