Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
Was bedeutet dies für Ihren Betrieb? >>>>>>>>>>>>>>> Finanzieller Schutz vor Schadenersatzansprüchen !
An Sie gestellte Haftpflichtansprüche werden geprüft. Begründete Ansprüche werden abgewickelt und unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Dazu gehören u.a.:
1. Personen- und Sachschäden
z. B. Ihr Kunde bricht sich auf Ihrem Betriebsgelände ein Bein oder Ihr Mitarbeiter beschädigt bei Ihrem Kunden einen kostbaren Teppich.
2. Vermögensschäden
z. B. Ein Fahrer stellte seinen Bagger vor einer Spedition ab und machte Pause. Die LKWs der Spedition konnten das Grundstück während dessen nicht verlassen und mussten umgeladen werden
3. Schäden durch den Verlust dienstlich überlassener Schlüssel
z. B. Ein Geselle verliert einen vom Kunden überlassenen Schlüssel, woraufhin die Schließanlage ausgewechselt werden muss.
4. Tätigkeitsschäden:
- Bearbeitungsschäden z. B. Ein Elektroinstallateur sollte einen vom Kunden beschafften Spiegel mit einer Lampenumrandung montieren und anschliessen > Der Spiegel zerbrach
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
z. B. Beim Freilegen eines Hausanschlusses wurden Telefonkabel beschädigt.
5. Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen
z. B. Durch unsachgemässe Handhabung eines Farbbrenners kam es zu einer Explosion, die eine gemietete Lagerhalle beschädigte.