Berufsunfähigkeit - ein unterschätztes Risiko.


Jeder Mensch hat Wünsche und Träume. Einige haben Sie sich vielleicht schon erfüllt, auf andere arbeiten Sie eventuell noch hin. Die wirtschaftliche Grundlage dafür ist Ihr Einkommen, auf das Sie nicht verzichten können. Deshalb ist es wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen.

Immer mehr Menschen werden „berufsunfähig"
Pro Jahr scheiden rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Nach einer Analyse der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung wird von den heute 20-Jährigen beinahe jeder Zweite bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig. Unter den heute 50-Jährigen trifft dieses Schicksal jeden Dritten.

Ursachen für Berufsunfähigkeit
Unfälle sind in den wenigsten Fällen der Auslöser für Berufsunfähigkeit. Tatsächlich werden über 90 % der Berufsunfähigkeitsrenten aufgrund von Krankheiten beantragt.
Erkrankungen des Bewegungsapparats stehen dabei ganz oben auf der Liste. Aber auch psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren zu einer der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit geworden.


 Der gesetzliche Schutz reicht meist nicht aus.

Selbst wenn Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, reicht diese in den meisten Fällen bei weitem nicht aus, um Ihre Kosten zu decken - geschweige denn, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten richtet sich danach, wie viel und wie lange Sie in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.
Dennoch macht die volle staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht einmal ein Drittel Ihres vorherigen Bruttoeinkommens aus.
Als Faustregel gilt:
volle Erwerbsminderungsrente = ca. 30 % bis 36 % des letzten Bruttoeinkommens
halbe Erwerbsminderungsrente = ca. 15 % bis 18 % des letzten Bruttoeinkommens


Über Ihre gesetzlichen Ansprüche entscheiden wenige Stunden

Die Entscheidung, ob Sie die volle, die halbe oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.

Restarbeitszeit pro Tag weniger als 3 Stunden3 bis 6 Stunden 6 Stunden oder mehr
Erwerbsminderungsrentvolle EM-Rentehalbe EM-Rente kein Anspruch

Bei Feststellung der Ansprüche zählt nicht, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten könnten - Ausbildung, Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle.

Wie gering die Unterstützung des Staates bei Berufsunfähigkeit ausfällt, verdeutlichen folgende Zahlen:
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung können Frauen mit durchschnittlich 318 Euro und Männer mit 338 Euro gesetzlicher Rente pro Monat rechnen. Davon lässt sich meist nicht einmal die Miete bezahlen.

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