Neues Hundehaltergesetz in Niedersachsen ab 01.07.2011

In Niedersachsen enthält das neue Gesetz folgende Schwerpunkte:

• Hundeführerschein: Zukünftige Hundehalter müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, mit ihrem Hund sicher und fachgerecht umzugehen. Für diesen "Hundeführerschein" wird es eine theoretische und eine praktische Prüfung geben, deren genaue Kriterien durch das Agrar-Ministerium noch festzulegen sind. Keinen Führerschein müssen Hundehalter ablegen, die seit mindestens zwei Jahren ohne Probleme einen Hund halten.

• Mikrochip. Alle Hunde werden mit einem Mikrochip gekennzeichnet, über den Angaben zum Halter und zum Hund in einem Zentralregister gespeichert werden. Auf dieses Register haben auch die Gemeinden Zugriff, wenn es zum Beispiel um die Erfassungsdaten für die Hundesteuer geht.

• Hundehaftpflicht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, wie es präzise heißt, mit einer Absicherung von Personenschäden mit mindestens 500.000 Euro wird Pflicht für alle Hunde.

• Für gefährlich eingestufte Hunde gilt außerdem Leinen- oder Maulkorbzwang.

• Wer sich nicht an dieses Gesetz hält, muss unter anderem mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen.

Des Weiteren gilt dieses Gesetz mit kleinen Abweichungen auch bereits in fast allen Bundesländern:

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